Zuständigkeitsfinder

Abweichende Arbeitszeit für Saison- und Kampagnebetriebe beantragen

Leistungsbeschreibung

Die werktägliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers beträgt acht Stunden. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder in 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktägliche nicht überschritten werden.

Sie können für die Zeit der Saison oder Kampagne eine Ausnahme bei der zuständigen Behörde beantragen, wenn es sich bei Ihren Unternehmen um einen Saison- und Kampagnebetrieb handelt. Die Verlängerung der Arbeitszeit über acht Stunden werktäglich muss durch eine entsprechende Verkürzung der Arbeitszeit zu anderen Zeiten ausgeglichen werden.


Leistungen nach Lebenslagen