Zuständigkeitsfinder
Agrarorganisationen anerkennen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie sich als mehrere Erzeuger landwirtschaftlicher Produkte zu einer Erzeugergemeinschaft zusammenschließen möchten, dann können Sie eine Anerkennung als Erzeugerorganisation beantragen.
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Verfahrensablauf
- Antragstellung
- Überprüfung Anerkennungsvoraussetzungen
- Bescheiderstellung
- Jährliche Überprüfung der Anerkennungsvoraussetzungen
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Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum - Referat 41
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Voraussetzungen
- mindestens fünf Gründungsmitglieder müssen sich zu einer juristischen Person des Privatrechts oder des öffentlichen Rechts oder einer Personenvereinigung des Privatrechts zusammengeschlossen haben
- Hauptsitz Ihrer Agrarorganisation sowie der Mitglieder muss in Thüringen sein
- Gesamttätigkeit Ihrer Agrarorganisation sollte im Vergleich zur Gesamttätigkeit der Mitglieder eine nicht nur unbedeutende Tätigkeit in einem gemeinsamen Erzeugnisbereich entfalten
- Ihre Agrarorganisation muss über eine fachrechtskonforme Satzung verfügen inklusive aller vorgeschriebenen Inhalte und Regelungen
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Sie müssen mindestens eines der folgenden vorgegebenen Ziele ganz oder teilweise verfolgen:
- Sicherstellung einer planvollen und insbesondere in quantitativer und qualitativer Hinsicht nachfragegerechten Erzeugung,
- Bündelung des Angebots und Vermarktung der Erzeugung ihrer Mitglieder oder
- Verringerung der Produktionskosten und Stabilisierung der Erzeugerpreise.
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Welche Unterlagen werden benötigt?
- geltende Satzung oder Gesellschaftervertrag
- Protokoll der Gründungsversammlung
- Registerauszug oder bei nicht registerfähigen Personenvereinigungen beglaubigte Abschrift des Vertrages über die Gründung oder Verleihung der Rechtsfähigkeit ) bei wirtschaftlichem Verein
- vollständige Liste der Mitglieder zum aktuellen Stand (Name, Vorname, bei juristischen Personen Name, Anschrift), Erzeugung (Erzeugnisse und Produktionsumfang nach Wert und Menge für die letzten 3 Jahre), gegebenenfalls voraussichtliche Bruttoproduktion
- eidesstattliche Erklärung eines jeden Mitgliedes, dass er in Bezug auf den/die beantragten Erzeugnisbereich(e) ein beziehungsweise kein aktiv produzierender Urproduzent oder produzierendes Verarbeitungsunternehmen ist und das er nur Mitglied in dieser Agrarorganisation beziehungsweise in weiteren Agrarorganisationen ist
- Darstellung der Agrarorganisation (Aufbau, Struktur, Aufgaben, [insbesondere Darstellung der Vermarktung der Erzeugnisse der Mitglieder, Festlegungen zur Andienung], Übertragung von Aufgaben Ihrer Agrarorganisation auf Dritte)
- Darstellung der Ziele Ihrer Agrarorganisation, Konzept wie die Ziele, die Sie erreichen wollen, Geschäftsplan (Entwicklungsstrategie für die kommenden 5 Jahre)
- Rechtsgrundlage
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Rechtsbehelf
Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum in Jena oder einer seiner Zweigstellen einlegen.
- Weitere Informationen
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Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
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Fachlich freigegeben am
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28.09.2023