Bauen - Anzeige des Bauleiters
Als Bauherr müssen Sie den Namen des Bauleiters der Bauaufsichtsbehörde mitteilen.
Die Anzeige des Bauleiters müssen Sie schriftlich machen.
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Die Anzeige des Bauleiters müssen Sie vor Baubeginn vornehmen.
Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Formulare und Informationen zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.