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Bauen - Antrag auf Zulassung einer Abweichung von baurechtlichen Anforderungen sowie Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans

Leistungsbeschreibung

Wenn Ihr Bauvorhaben von baurechtlichen Vorschriften abweicht, zum Beispiel von der Thüringer Bauordnung, den Festsetzungen eines Bebauungsplans, einer städtebaulichen Satzung oder der Baunutzungsverordnung, müssen Sie die Zulassung der Abweichung gesondert beantragen und sie begründen.

Das gilt für baugenehmigungsbedürftige, baugenehmigungsfrei gestellte sowie für verfahrensfreie Vorhaben.

Eine Zulassung für Abweichungen benötigen Sie auch, wenn nicht im Baugenehmigungsverfahren geprüft wird.

In Thüringen erteilt die untere Bauaufsichtsbehörde auf Antrag die Zulassung einer Abweichung von baurechtlichen Anforderungen.

Formulare

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Einige Behörden stellen Antragsformulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst. 

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