Zuständigkeitsfinder

Informationen zum Semesterbeitrag erhalten

Leistungsbeschreibung

 Als Studierende/r müssen Sie einen Semesterbeitrag zahlen, um sich für das folgende Semester zurückzumelden. Der Beitrag setzt sich zusammen aus:

  • dem Beitrag für das Studierendenwerk
  • gegebenenfalls dem Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr sowie in einigen Fällen einem Kulturticket
  • dem Beitrag für den Studierendenrat
  • die einmalige Erstaustattung mit der Thüringer Hochschul- und Studierendenwerkskarte (Thoska)

Der Anteil für das Studierendenwerk ist vor allem dazu bestimmt, die sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Studierenden beispielsweise durch die Verfügbarkeit von Studentenwohnheimen, Kitas und Mensen sowie dem Vorhalten einer Beratungsinfrastruktur zu fördern. Der Anteil für die Studierendenvertretung zielt darauf ab, die Kosten für die Vertretung der Interessen der Studierenden nach innen und nach außen zu bezuschussen. 

In der Regel werden Sie per E-Mail oder über andere Kommunikationskanäle über den Semesterbeitrag, die Zahlungsfrist sowie die konkreten Überweisungs-Verwendungszwecke informiert beziehungsweise erinnert.V

Bei einer Beurlaubung können Sie sich von der Zahlung des Semesterbeitrages befreien lassen, sofern die Beurlaubung noch vor Semesterbeginn erfolgt. Eine Befreiung nach Semesterbeginn ist hingegen nicht möglich,selbst wenn dort aus bestimmten Gründen auch im Semester noch beurlaubt werden kann.
 

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

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Leistungen nach Lebenslagen