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Informationen zum Zugang zum Studium ohne Hochschulreife erhalten

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie studieren wollen und keine schulische Hochschulzugangsberechtigung haben, können Sie aufgrund Ihrer beruflichen Qualifizierung und unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen einen Zugang zu einem Studium an einer Thüringer Hochschule erhalten.

Eine Möglichkeit hierfür stellt das Probestudium dar. Voraussetzung hierfür ist eine erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem zum angestrebten Studiengang fachlich verwandten Bereich und anschließend eine mindestens dreijährige, hauptberufliche Berufspraxis in einem mit dem angestrebten Studiengang inhaltlich verwandten Bereich. Anschließend können Sie ein Probestudium an Ihrer Wunschhochschule für die Dauer von mindestens einem bis zunächst maximal zwei Semestern (an der Dualen Hochschule Gera-Eisenach für die Dauer eines Studienjahrs) aufnehmen. Nach den zwei Semestern entscheidet die Hochschule anhand der erbrachten Leistungen über die endgültige Fortsetzung oder Beendigung des Studiums.

Alternativ dazu können Sie sich an einigen Hochschulen einer Eingangsprüfung unterziehen. Voraussetzung hierfür sind eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung und eine mindestens dreijährige, hauptberufliche Berufspraxis. Nach dem erfolgreichen Ablegen der Eingangsprüfung erhalten Sie für den entsprechend angestrebten Studiengang der Hochschule eine Studienberechtigung.

Weiterhin berechtigt das erfolgreiche Ablegen der Meisterprüfung und der erfolgreiche Abschluss eines Bildungsgangs zum staatlich geprüften Techniker/ geprüfter Technikerin oder zum staatlich geprüften Betriebswirt/ staatlich geprüfter Betriebswirtin zum Studium aller Studiengänge.

Außerdem kann der Hochschulzugang ebenfalls nach Überprüfung durch die Hochschule auch nach einer abgeschlossenen mindestens zweijährigen beruflichen Ausbildung in Verbindung mit dem erfolgreichen Abschluss einer beruflichen Fortbildung erreicht werden, sofern diese als gleichwertig zu einer Meisterqualifikation anerkannt ist oder von der Hochschule als gleichwertig festgestellt wird.

All diese Formen des Zugangsweges ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ermöglichen Ihnen die direkte Einschreibung in zulassungsfreien Studiengängen. Besteht eine Zulassungsbeschränkung, ist zunächst die Beteiligung am formalen Zulassungsverfahren erforderlich .


Leistungen nach Lebenslagen