Zuständigkeitsfinder
Wasserentnahme aus Grund- oder Oberflächenwasser melden
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Wasser aus dem Grundwasser oder einem Oberflächenwasser in einer bestimmten Menge entnehmen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden.
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Verfahrensablauf
- Die Gewässerbenutzer beschaffen sich ein Konto zur ThAVELNutzung
- Die benutzerbezogenen Daten und Wassermengen werden in ein OnlineFormular eingetragen
- Sonstige Dokumente werden hochgeladen
Die Berichterstattung über die jährlich entnommenen Wassermengen und die Vorlage von Anlagendokumentationen können Sie online vornehmen:
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Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
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Voraussetzungen
- Sie sind kein Träger der öffentlichen Wasserversorgung, sondern ein sonstiger Gewässerbenutzer.
- Sie entnehmen Grundwasser oder Oberflächenwasser in einer erlaubnispflichtigen Menge.
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Welche Unterlagen werden benötigt?
- Angaben zur entnommenen Wassermenge je Wassergewinnungsanlage
- Anlagendokumentation
- Schematischer Übersichtsplan
- Schichtenverzeichnis, Brunnenausbauzeichnung, etc.
- Information über besondere Vorkommnisse im Berichtsjahr
- Rechtsgrundlage
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Rechtsbehelf
entfällt, da reine Berichterstattung
- Weitere Informationen
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Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz
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Fachlich freigegeben am
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07.08.2023
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Welche Fristen muss ich beachten?
Die Berichterstattung durch die Gewässerbenutzer muss jährlich bis zum 31.03. erfolgen.
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Welche Gebühren fallen an?
keine
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Bearbeitungsdauer
- Da es sich um eine reine Berichtspflicht handelt gibt es keine festgelegte Bearbeitungsdauer
- Es erfolgt eine stichprobenhafte Kontrolle der Plausibilität durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz.
- gegebenenfalls werden Nachfragen gestellt