Zuständigkeitsfinder

Förderung zur Verbesserung der Schulinfrastruktur beantragen

Leistungsbeschreibung

Gemäß § 13 Thüringer Schulgesetz haben die Schulträger das notwendige Schulangebot und die erforderlichen Schulanlagen vorzuhalten. Mit der Schulbauförderung unterstützt der Freistaat Thüringen die staatlichen und die freien Schulträger bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben. Hierzu stehen mehrere Projektförderprogramme zur Verfügung, mit denen notwendige Sanierungsvorhaben sowie Umbauten, Erweiterungen und Neubauten von Schulgebäuden und Schulporthallen finanziell unterstützt werden.
Derzeit sind dies folgende Schulbauförderprogramme: 

  • das Schulinvestitionsprogramm, als Projektförderung für staatliche Schulen und
  • das Ersatzschulprogramm, als Projektförderung für freie Schulen, die als Ersatzschulen anerkannt sind.

Die Förderung erfolgt nach der Richtlinie für die Gewährung finanzieller Zuwendungen zur Förderung des Schul- und Sporthallenbaus (Schulbauförderrichtlinie – SchulBauFR). Diese bestimmt, unter welchen Voraussetzungen und nach welchem Verfahren Zuwendungen für Schulbauvorhaben gewährt werden. 

Zuwendungsempfänger und somit berechtigt zur Vorlage von Vorhabenanmeldungen sind die Schulträger der allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen in staatlicher oder freier Trägerschaft sowie die gemeinnützigen Träger von Schullandheimen.
Gegenstand der Förderung sind

  • Sanierung, Umbau und Erweiterung eines Schulgebäudes oder einer Schulsporthalle, sofern die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 150.000 Euro bei staatlichen und 50.000 Euro bei freien Schulen betragen.
  • Neubau eines Schulgebäudes oder einer Schulsporthalle.
  • Sanierung, Umbau, Erweiterung und Neubau von Bestandteilen von Schullandheimen, die Unterrichtszwecken dienen.
  • Schulinternate, sofern diese für den Betrieb der Schule erforderlich sind.
  • Sanierung von Umkleide- und Sanitärgebäuden an Außensportanlagen, sofern diese schulsportlich genutzt werden.
  • Erwerb eines Gebäudes, das zur Nutzung als Schulgebäude oder Schulsporthalle bestimmt und geeignet ist.
  • Im Einvernehmen mit dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft durch geführte Wettbewerbsverfahren mit dem Zweck der Vorbereitung oder Durchführung von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung des Schulbaus
  • Sanierung von Umkleide- und Sanitärgebäuden an Außensportanlagen, sofern diese schulsportlich genutzt werden.
  • Erwerb eines Gebäudes, das zur Nutzung als Schulgebäude oder Schulsporthalle bestimmt und geeignet ist.
  • Im Einvernehmen mit dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft durch geführte Wettbewerbsverfahren mit dem Zweck der Vorbereitung oder Durchführung von Modellvorhaben zur Weiterentwicklung des Schulbaus

Formulare

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Leistungen nach Lebenslagen