Zuständigkeitsfinder

Jagdschein Zulassung zur Jägerprüfung beantragen

Leistungsbeschreibung

Personen, welche die Jagd ausüben möchten, müssen einen gültigen Jagdschein besitzen. 

Vor der Erteilung des ersten Jagdscheines ist der Nachweis einer bestandenen Jägerprüfung zu erbringen. 

Dazu ist eine Zulassung notwendig.

Die Entscheidung über die Zulassung zur Jägerprüfung trifft die Untere Jagdbehörde.

Dazu sind ihr Nachweise zu erbringen beispielsweise über die Teilnahme an

Ausbildungskursen

 Ausbildungsstunden in Schießdisziplinen

Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch

Entrichtung der Prüfungsbgebühren. 

Nach erfolgreicher Zulassung erfolgt die Teilnahme an der Prüfung. 

Die Jägerprüfung besteht aus der:

schriftlichen Prüfung

mündlich-praktischen Prüfung sowie der 

Schießprüfung.

Formulare

Wenden Sie sich an die Untere Jagdbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Formulare und Anträge zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst. 

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Leistungen nach Lebenslagen