Zuständigkeitsfinder

Geltendmachung von Kindesunterhalt in einem schnelleren, einfacheren Gerichtsverfahren

Leistungsbeschreibung

Unterhalt für ein minderjähriges Kind getrenntlebender – verheirateter oder nicht verheirateter – Eltern kann von Ihnen als Unterhaltsverpflichtetem beim Familiengericht in einem regulären - streitigen - oder auch in einem vereinfachten Unterhaltsverfahren geltend gemacht werden. Das vereinfachte Verfahren muss mit Hilfe eines Formulars beantragt werden. Es kann schneller und kostengünstiger als ein streitiges Unterhaltsverfahren zu einem Unterhaltsfestsetzungsbeschluss führen.

Sie können sich von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen im Jugendamt oder einem Rechtsanwalt beziehungsweise einer Rechtsanwältin beraten lassen, ob diese Verfahrensform in Ihrem Fall geeignet ist.

Formulare

  • Antrag auf Festsetzung von Unterhalt nach § 249 FamFG (Vereinfachtes Verfahren) - erhältlich beim Jugendamt oder bei jedem Amtsgericht
  • Einwendungsformular
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Leistungen nach Lebenslagen