Zuständigkeitsfinder

Einen gemeinschaftlichen Mindestteilerbschein beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn ein Erblasser verstirbt, hinterlässt er in der Regel nicht nur einen Erben, sondern mehrere. Diese treten mit Erbanfall in die sogenannte Erbengemeinschaft ein. Erst nach erfolgter Erbauseinandersetzung wird der Nachlass unter Ihnen als einzelne Erben entsprechend der getroffenen Vereinbarungen aufgeteilt.

Grundsätzlich können Sie als einzelne Miterben einen Erbschein beantragen, mit dem Sie sich gegenüber Dritten als rechtmäßiger Erbe ausweisen können. Wollen Sie als  Erbengemeinschaft jedoch gemeinsam auftreten und gegenüber Banken, Versicherern und Grundbuchamt handeln, so ist häufig ein gemeinschaftlicher Erbschein vonnöten.

Einen Mindestteilerbschein können Sie dann beantragen, wenn noch nicht alle Erben feststehen, da sie zum Beispiel noch ermittelt werden müssen, aber feststeht, zu welcher Quote ein Erbe mindestens am Nachlass beteiligt ist. Der Mindestteilerbschein weist dann nur die Erbquote aus, die auf Sie als Antragsteller des Erbscheines entfiele, wenn in der noch ungeklärten Linie oder dem noch ungeklärten Stamm tatsächlich noch Erben vorhanden sein sollten.

Formulare

Formulare sind nicht erforderlich.

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