Zuständigkeitsfinder

Geburt eines Kindes auf einem deutschen Seeschiff anzeigen

Leistungsbeschreibung

Wird ein Kind während einer Reise auf einem Seeschiff, das berechtigt ist die Bundesflagge zu führen, geboren, besteht eine Pflicht zur Anzeige der Geburt beim Standesamt I in Berlin. Der sorgeberechtigte Elternteil erstattet die Geburtsanzeige beim Schiffsführer. Sind die Eltern verhindert, so ist auch jede andere Person zur Anzeige verpflichtet, die bei der Geburt zugegen war.

Formulare

  • Formulare: keine
  • Online-Dienst: keine
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja
Für die Anzeige von interaktivem Java wird die JAVA RE benötigt. Für PDF der Acrobat Reader.

Leistungen nach Lebenslagen