Zuständigkeitsfinder

Umgang mit Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten anzeigen

Leistungsbeschreibung

Airbags und Gurtstraffer enthalten pyrotechnische Stoffe - sogennante Zünder. Bei unsachgemäßer Handhabung gehen von diesen Bauteilen erhebliche Gefahren aus, die zu schweren Verletzungen bis hin zum Tod führen können. Montage und Demontage von Airbag-Modulen und Gurtstraffern dürfen nur von sachkundigem, geschultem Personal durchgeführt werden.

Wenn Sie mit Airbag- oder Gurtstraffer-Einheiten der Unterklasse T1 - beziehungsweise nach neuer Bezeichnung der Kategorie P1 - im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit umgehen, ohne diese jedoch zu zünden (zum Beispiel beim Ein- und Ausbau in Kfz-Werkstätten), benötigen Sie hierzu keine Erlaubnis.
Wenn Sie als Arbeitgeber erstmals in Ihrem Betrieb mit Airbag- oder Gurtstraffer-Einheiten der Unterklasse T1 (beziehungsweise der Kategorie P1) umgehen lassen, müssen Sie dies schriftlich anzeigen.

Formulare

Onlineverfahren möglich: ja

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

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Leistungen nach Lebenslagen