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Fahrerlaubnis - Bestehende Fahrerlaubnis um Fahrerlaubnis Klasse D, D1, DE oder D1E erweitern

Leistungsbeschreibung

Um Busse oder Fahrzeugkombinationen aus einem Bus und einem Anhänger fahren zu dürfen, brauchen Sie eine erweiterte Fahrerlaubnis für die Klasse D, DE, D1 oder D1E.

Sie können die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnortes beantragen.

Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen D, DE, D1 und D1E werden diese auf 5 Jahre befristet erteilt.

Eine Verlängerung müssen Sie vor Ablauf der Frist beantragen.

Je nach Klasse sind Sie mit der erweiterten Fahrerlaubnis berechtigt, verschiedene Busse zu führen.

Um die Erweiterung zu beantragen, müssen Sie Voraussetzungen erfüllen.

Fahrerlaubnis Klasse D:

Kraftfahrzeuge zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer der fahrenden Person

Anhänger mit bis zu 750 kg zulässiger Gesamtmasse

vorausgesetzte Fahrerlaubnis: B

gestaffeltes Mindestalter je nach Qualifikation (§ 10 Fahrerlaubnis-Verordnung)

Fahrerlaubnis Klasse DE:

Kraftfahrzeuge zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer der fahrenden Person

Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse

vorausgesetzte Fahrerlaubnis: D

gestaffeltes Mindestalter: je nach Qualifikation (§ 10 Fahrerlaubnis-Verordnung) 

Fahrerlaubnis Klasse D1:

Kraftfahrzeuge zur Beförderung von maximal 16 Personen außer der fahrenden Person

maximale Gesamtlänge: 8m

Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse

vorausgesetzte Fahrerlaubnis: B

Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren

Fahrerlaubnis Klasse D1E:

Kraftfahrzeuge zur Beförderung von maximal 16 Personen außer der fahrenden Person

maximale Gesamtlänge: 8m

Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse

vorausgesetzte Fahrerlaubnis: D1

Mindestalter: 21 Jahre beziehungsweise 18 Jahre, wenn Sie beruflich Busse fahren

Formulare

Bund, Länder und Kommunen arbeiten aktuell daran, Ihnen alle wesentlichen Behördengänge digital zu ermöglichen. 

Bitte erkundigen Sie sich bspw. auf der Internetseite Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, ob diese bereits die elektronische Antragstellung für Ihre Fahrerlaubnisangelegenheit anbietet.
 

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Leistungen nach Lebenslagen