Zuständigkeitsfinder

Mofaprüfbescheinigung erhalten

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie 15 Jahre oder älter sind, dürfen Sie auf öffentlichen Straßen mit einem Mofa fahren. Dazu müssen Sie eine sogenannte "Mofa-Prüfbescheinigung" besitzen.

Die Prüfbescheinigung ist ein Nachweis über ausreichende Kenntnisse über das Führen vorgenannter Kraftfahrzeuge, deren Höchstgeschwindigkeiten nicht mehr als 25 km/h beträgt, und mit den Gefahren des Straßenverkehrs und den zu ihrer Abwehr erforderlichen Verhaltensweisen vertraut ist. Sie ist keine Fahrerlaubnis im führerscheinrechtlichen Sinne. Die Prüfbescheinigung muss beim Fahren mitgeführt und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung ausgehändigt werden. Sie wurde zum 1. April 1980 eingeführt. Personen, die vor dem 1. April 1965 geboren wurden, benötigen keine Prüfbescheinigung. In diesem Fall ist der Personalausweis zur Kontrolle vorzuzeigen. Weiterhin benötigt man keine Prüfbescheinigung, wenn man eine gültige Fahrerlaubnis besitzt.

Die Prüfbescheinigung berechtigt zum Führen von Krafträdern mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h (Mofa), von sogenannten Leichtmofas (maximal 30 cm³ Hubraum, maximal 20 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit), elektronischer Mobilitätshilfen mit maximal 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit sowie zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B und dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klassen L2e-P und L2e-U, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist.

Ausgehändigt wird die Prüfbescheinigung ab dem 15. Lebensjahr und bestandener Theorieprüfung, die frühestens 6 Monate vor dem Mindestalter absolviert werden kann.

Formulare

Wenden Sie sich an Ihre Fahrschule und die DEKRA.

Einige Fahrschulen und DEKRA stellen Anmelde-Formulare auf ihrer Internetseite zur Verfügung oder nutzen ein Online-Portal.

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