Zuständigkeitsfinder
Genehmigung zum vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen
Leistungsbeschreibung
Die Genehmigung von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs kann Ihnen in einem vereinfachten Verfahren von der zuständigen Behörde erteilt werden.
Das Genehmigungsverfahren findet ohne Öffentlichkeitsbeteiligung statt.