Zuständigkeitsfinder

Genehmigung zum vereinfachten Verfahren für eine Anlage nach BImSchG beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Genehmigung von Anlagen bestimmter Art oder bestimmten Umfangs kann Ihnen in einem vereinfachten Verfahren von der zuständigen Behörde erteilt werden.

Das Genehmigungsverfahren findet ohne Öffentlichkeitsbeteiligung statt.

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die JAVA RE benötigt. Für PDF der Acrobat Reader.

Leistungen nach Lebenslagen