Zuständigkeitsfinder
Teilgenehmigung zur Errichtung einer Anlage beantragen
Leistungsbeschreibung
Für eine teilweise Genehmigung von größeren Anlagen, deren Errichtung oder Inbetriebnahme sich über einen längeren Zeitraum erstreckt, benötigen Sie eine Teilgenehmigung nach § 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz ( BImSchG).
Eine teilweise Genehmigung ist möglich für:
- die Errichtung einer Anlage,
- die Errichtung eines Teils der Anlage oder
- die Errichtung und der Betrieb eines Teils der Anlage.