Zuständigkeitsfinder

Teilgenehmigung zur Errichtung einer Anlage beantragen

Leistungsbeschreibung

Für eine teilweise Genehmigung von größeren Anlagen, deren Errichtung oder Inbetriebnahme sich über einen längeren Zeitraum erstreckt, benötigen Sie eine Teilgenehmigung nach § 8 Bundes-Immissionsschutzgesetz ( BImSchG).

Eine teilweise Genehmigung ist möglich für:

  • die Errichtung einer Anlage,
  • die Errichtung eines Teils der Anlage oder
  • die Errichtung und der Betrieb eines Teils der Anlage.

Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

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Leistungen nach Lebenslagen