Zuständigkeitsfinder

Wohngeld Erstantrag

Leistungsbeschreibung

Sie können Wohngeld als Mieter (sogenannter Mietzuschuss) oder als Eigentümer für selbstgenutzten Wohnraum (sogenannter Lastenzuschuss) erhalten.

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld bekommen, hängt davon ab, wie hoch Ihr Einkommen ist und wie hoch Ihre Miete oder Ihre monatliche Belastung bei Wohneigentum ist.

Eine Rolle spielt auch, wie viele Personen in Ihrem Haushalt leben.

Die Höhe des Wohngeldes kann regional unterschiedlich sein.

Die Miete oder Belastung ist nur bis zu bestimmten Höchstbeträgen zuschussfähig.

Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietniveau, den sogenannten Mietstufen.

Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände im Bewilligungszeitraum verschlechtert, können Sie jederzeit eine Erhöhung des Wohngeldes beantragen.

Sie sind verpflichtet, alle Änderungen der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen.

Das betrifft auch Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können.

Formulare

Die erforderlichen Formulare können Sie über den Formularservice Thüringen unter der Rubrik Wohngeld (siehe auch den nachstehenden Link) beziehen:    

Alternativ erhalten Sie die Formulare auch bei Ihrer Wohngeldbehörde.

Bund, Länder und Kommunen arbeiten aktuell daran, Ihnen alle wesentlichen Behördengänge digital zu ermöglichen.

Bitte erkundigen Sie sich bspw. auf der Internetseite Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde, ob diese bereits die elektronische Antragstellung für Ihre Wohngeldangelegenheit anbietet.

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die JAVA RE benötigt. Für PDF der Acrobat Reader.

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