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Führerschein erstmalig für die Klasse L beantragen

Leistungsbeschreibung

Wer in Deutschland ein Kraftfahrzeug führen will, benötigt eine Fahrerlaubnis.

Als Nachweis für den Besitz der entsprechenden Fahrerlaubnis dient der Führerschein.

Fahrerlaubnisse werden in bestimmte Klassen unterteilt: 

Fahrerlaubnisse der Klassen AM, A, A1, A2, B, BE, L und T werden unbefristet erteilt.

Für die Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE wird die Fahrerlaubnis längstens für fünf Jahre erteilt.

Für die erstmalige Erteilung Ihrer Fahrerlaubnis müssen Sie eine  Ausbildung in einer Fahrschule und eine Fahrerlaubnisprüfung absolvieren. 

Hinweis: Bereits mit Beginn der Ausbildung in der Fahrschule sollten Sie die Fahrerlaubnis beantragen. Den erforderlichen Antrag bei der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde können Sie frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die gewünschte Fahrerlaubnisklasse geltenden Mindestalters stellen. 

Die Abnahme der theoretischen Prüfung darf frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters abgenommen werden.

Wenn Sie die Prüfung nicht bestehen, können Sie diese wiederholen. Die Anzahl der Wiederholungen ist nicht begrenzt.

Die Klasse L umfasst Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h (mit Anhängern bis 25 km/h), die zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.

Die Fahrerlaubnisklasse L ist im normalen PKW-Führerschein (Klasse B) mit enthalten, kann jedoch auch separat erworben werden.

Im Unterschied dazu muss die Fahrerlaubnisklasse T zusätzlich zur (vorhandenen) Klasse B erworben werden.

Formulare

Wenden Sie sich an Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Einige Behörden stellen auf ihrer Internetseite Formulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

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