Zuständigkeitsfinder
Parkerleichterungen Gestattung für Ärzte erhalten
Leistungsbeschreibung
Das Ausstellen einer Ausnahmegenehmigung ist notwendig für Ärzte, die am Notfalldienst und / oder am Hausbesuchsdienst teilnehmen.
Ärzte erhalten für dringende Krankenbesuche eine Ausnahmegenehmigung zum Parken, wenn in zumutbarer Nähe keine andere Parkmöglichkeit zur Verfügung steht.
Ein Krankenbesuch ist dann dringend, wenn die ärztliche Hilfe unaufschiebbar ist.
Die Genehmigung gilt im Einzelfall für die notwendige Dauer des Krankenbesuchs.
Der Verkehr darf nicht mehr als unvermeidbar behindert werden.