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Betriebserlaubnis nach Verlust für ein Einzelfahrzeug beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie dürfen mit Fahrzeugen grundsätzlich nur am Verkehr auf öffentlichen Straßen teilnehmen, wenn Sie hierfür eine Betriebserlaubnis besitzen.

Für Fahrzeuge, die betriebserlaubnispflichtig sind und für die keine Typgenehmigung oder Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vorliegt, müssen Sie vor der ersten Inbetriebnahme des Fahrzeugs die Betriebserlaubnis von der Zulassungsbehörde erhalten haben.

Wenn Sie diese Einzelbetriebserlaubnis verlieren, müssen Sie den Verlust unverzüglich anzeigen und einen Ersatz beantragen.

Wenn Sie das verloren geglaubte Dokument nach Ausstellung des Ersatzdokumentes wiederfinden, dann müssen Sie das alte Dokument so schnell wie möglich bei der Zulassungsbehörde abgeben.

Formulare

Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Formulare und Anträge zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

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