Zuständigkeitsfinder

Anzeige des Wechsels des Betreibers einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

Leistungsbeschreibung

Nach einem Wechsel des Betreibers einer nach § 46 Abs. 2 oder 3 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) prüfpflichtigen Anlagen (ausgenommen Heizölverbraucheranlagen) hat der neue Betreiber den Wechsel unverzüglich anzuzeigen.

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die JAVA RE benötigt. Für PDF der Acrobat Reader.

Leistungen nach Lebenslagen