Zuständigkeitsfinder

Alleinerbschein einen gegenständlich beschränkten Erbschein beantragen

Leistungsbeschreibung

Ein Alleinerbschein bezeugt, dass Sie allein die Rechtsnachfolge der Erblasserin oder des Erblassers antreten. Dies ist der Fall, wenn die verstorbene Person Sie im Testament oder aufgrund eines Erbvertrages als Allein- oder Universalerbe bestimmt hat. Oder wenn Sie im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge als alleiniger Erbe die Rechtsnachfolge antreten, weil alle anderen Miterben das Erbe ausgeschlagen haben.

Wenn zur Erbschaft sowohl im Inland als auch im Ausland Nachlassgegenstände gehören, können Sie einen gegenständlich beschränkten Erbschein beim Nachlassgericht beantragen. Dieser Erbschein beschränkt sich auf den in Deutschland befindlichen Nachlass. Das kann sich empfehlen, wenn damit das Verfahren zur Erteilung des Erbscheins beschleunigt wird (zum Beispiel weil kein ausländisches Erbrecht ermittelt werden muss) oder weil der Erbschein im Ausland nicht benötigt wird und durch die Beschränkung Kosten gespart werden können.

Formulare

Formulare: 
Onlineverfahren möglich: 
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: 

  • bei Antragstellung: nein
  • bei eidesstattlicher Erklärung: ja
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