Zuständigkeitsfinder

Europawahl als Inlandsdeutsche oder Inlandsdeutscher ins Wählerverzeichnis eintragen lassen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Deutsche oder Deutscher in Deutschland leben und an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen Sie zunächst ins Wählerverzeichnis eingetragen werden. Dies
geschieht entweder automatisch von Amts wegen oder Sie müssen hierfür einen Antrag stellen.


Leistungen nach Lebenslagen