Zuständigkeitsfinder

Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut mit Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz beantragen

Leistungsbeschreibung

Der Beruf Psychotherapeutin oder Psychotherapeut ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut ohne Einschränkung arbeiten können, brauchen Sie die Approbation. Die Approbation ist die staatliche Zulassung zu dem Beruf. Das bedeutet, dass Sie ohne Approbation nicht selbständig als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut arbeiten dürfen. Auch mit einer Berufsqualifikation aus einem Land der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz können Sie in Deutschland die Approbation erhalten.

Um die Approbation zu erhalten, müssen Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen. Im Anerkennungsverfahren vergleicht die zuständige Stelle Ihre Berufsqualifikation mit der deutschen Berufsqualifikation und prüft die Gleichwertigkeit. Die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation ist eine wichtige Voraussetzung für die Erteilung der Approbation.

Neben der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation müssen Sie noch weitere Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis erfüllen. Weitere Voraussetzungen sind zum Beispiel ausreichende deutsche Sprachkenntnisse und die gesundheitliche Eignung.

Wenn Ihre Berufsqualifikation nicht aus der EU, dem EWR oder der Schweiz stammt, gelten andere Regelungen.
Den Antrag für das Verfahren können Sie auch aus dem Ausland stellen.

Formulare

  • Formulare: Formulare erhalten Sie von der zuständigen Stelle.
  • Onlineverfahren möglich: Fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach, ob Sie den Antrag online einreichen können.
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
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Leistungen nach Lebenslagen