Zuständigkeitsfinder

Personalausweis wegen Diebstahl beantragen

Leistungsbeschreibung

Der Diebstahl Ihres Personalausweises ist zu melden bei:

  • jeder Personalausweisbehörde, in der Regel dem örtlichen Bürgeramt, oder
  • jeder Polizei. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig.
     

Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass. Das ist möglich bei dem Bürgeramt an ihrem Hauptwohnsitz.
Wenn Sie Ihren neuen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Außerdem wird zur Gebühr ein Zuschlag in Höhe von EUR 13,00 erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.


Leistungen nach Lebenslagen