Zuständigkeitsfinder

Kraftfahrzeugzulassung - Abmeldung bei Halterwechsel

Leistungsbeschreibung

Mit der Außerbetriebsetzung wird die Zulassung des Fahrzeugs beendet. Häufigster Fall ist der Verkauf des Fahrzeuges. Die Außerbetriebsetzung kann bei jeder Zulassungsbehörde vorgenommen werden. Seit dem 01.01.2015 können Fahrzeuge auch über das Internet außer Betrieb gesetzt werden. Voraussetzung dafür ist ein elektronischer Personalausweis mit Signaturfunktion und dass auf Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sich bereits die neuen freilegbaren Sicherheitscodes befinden.
Diese Plaketten und die neuen Fahrzeugscheinmuster werden bei jedem Zulassungsvorgang (soweit erforderlich) ausgegeben.
Die Außerbetriebsetzung über das Internet können Sie über die Internetseite Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde veranlassen.
Möchten Sie Ihr Kennzeichen zukünftig für ein anderes Fahrzeug nutzen, müssen Sie es auf ihren Namen reservieren lassen.
 


Leistungen nach Lebenslagen