Zuständigkeitsfinder
Kraftfahrzeugzulassung - Abmeldung von Amts wegen (Auskunft zur zwangsweisen Außerbetriebsetzung)
Leistungsbeschreibung
Wird ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr betrieben, das nicht den geltenden Vorschriften entspricht, kann die zuständige Behörde (Zulassungsbehörde, Polizei, Ordnungsbehörde) dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Beseitigung der Mängel setzen oder den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen beschränken oder untersagen.
Wurde ein Fahrzeug außer Betrieb gesetzt, darf keine Fahrt mehr mit dem Fahrzeug unternommen werden.