Zuständigkeitsfinder

Berufsausbildung - Zulassung, Abnahme und Durchführung der Abschlussprüfung in anerkannten Ausbildungsberufen nach BBiG

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) absolvieren, steht am Ende der Ausbildung eine Abschlussprüfung.

Die Abschlussprüfung wird von der zuständigen Stelle abgenommen.

Um an der Abschlussprüfung teilnehmen zu können, müssen Sie von der zuständigen Stelle zur Prüfung zugelassen sein.

Einzelheiten über Prüfungsgegenstand und Prüfungsverfahren können Sie der jeweiligen Ausbildungsordnung und der Prüfungsordnung der zuständigen Stelle entnehmen.

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie von der zuständigen Stelle ein Prüfungszeugnis.

Formulare

Formular „Antrag auf Zulassung zur Abschluss-/ Umschulungsprüfung“

Formular „Antrag auf Genehmigung des betrieblichen Auftrags“

Die Formulare werden hier in Kürze beschreibbar zur Verfügung gestellt.

Bis dahin wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle:

Thüringer Landesamt für Bodenmanagenent und Geoinformation

Referat 11 Personal, Aus- und Fortbildung

Hohenwindenstraße 13a

99086 Erfurt

Telefon: 0361  57 4176 777

Fax: 0361  57 4176 799

E-Mail:   poststelle@tlbg.thueringen.de

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Leistungen nach Lebenslagen