Zuständigkeitsfinder
Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen erhalten: Ersatz nach Verlustanzeige
Leistungsbeschreibung
Soweit Sie Genehmigungsinhaber einer gültigen Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO oder § 76 FZV, sind Sie verpflichtet diese bei Betrieb des Fahrzeuges bei sich zu führen, vgl. § 70 Absatz 3a StVZO. Ist ihre Ausfertigung dieser Genehmigung abhandengekommen/ verloren, können Sie Ersatz beantragen.