Zuständigkeitsfinder

Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen erhalten: Ersatz nach Verlustanzeige

Leistungsbeschreibung

Soweit Sie Genehmigungsinhaber einer gültigen Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO oder § 47 FZV, sind Sie verpflichtet diese bei Betrieb des Fahrzeuges bei sich zu führen, vgl. § 70 Absatz 3a StVZO. Ist ihre Ausfertigung dieser Genehmigung abhandengekommen/ verloren, können Sie Ersatz beantragen. 

Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Sie können die Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO und § 47 FZV online beantragen.

Anlagen können derzeit im pdf-Format übermittelt werden.

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Leistungen nach Lebenslagen