Zuständigkeitsfinder
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gem. § 35a SGB VIII beantragen
Leistungsbeschreibung
Sollte Ihr Kind an einer seelischen Behinderung leiden, haben Sie die Möglichkeit, Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) – Achtes Buch (VIII) zu beantragen.
Damit soll verhindert werden, dass die Teilhabe Ihres Kindes am Leben in der Gesellschaft eingeschränkt wird.