Zuständigkeitsfinder
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Leistungsbeschreibung
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche wird nach dem Bedarf im Einzelfall geleistet:
- in ambulanter Form,
- in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen,
- durch geeignete Pflegepersonen und
- in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen.
Die Hilfe endet mit dem 18. Lebensjahr.