Zuständigkeitsfinder

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Leistungsbeschreibung

Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche wird nach dem Bedarf im Einzelfall geleistet:

  • in ambulanter Form,
  • in Tageseinrichtungen für Kinder oder in anderen teilstationären Einrichtungen,
  • durch geeignete Pflegepersonen und
  • in Einrichtungen über Tag und Nacht sowie sonstigen Wohnformen.

Die Hilfe endet mit dem 18. Lebensjahr.


Leistungen nach Lebenslagen