Zuständigkeitsfinder
Wohngeld Änderungsmitteilung
Leistungsbeschreibung
Veränderungen im laufenden Wohngeldbezug müssen Sie der zuständigen Wohngeldbehörde in den nachfolgenden Fällen mitteilen:
- die Summe aus den monatlichen positiven Einkünften und Einnahmen aller zu berücksichtigenden Haushaltmitglieder steigt,
- Ihre monatliche Miete oder Belastung verringert sich,
- die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder verringert sich,
- ein oder mehrere Haushaltsmitglieder beantragen oder beziehen Transferleistungen (etwa Bürgergeld, Sozialgeld, Grundsicherung),
- bei Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer).
Die Änderungen können zu einer Verringerung oder gegebenenfalls zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.