Zuständigkeitsfinder

Wohngeld Änderungsmitteilung

Leistungsbeschreibung

Veränderungen im laufenden Wohngeldbezug müssen Sie der zuständigen Wohngeldbehörde in den nachfolgenden Fällen mitteilen:

  • die Summe aus den monatlichen positiven Einkünften und Einnahmen aller zu berücksichtigenden Haushaltmitglieder steigt,
  • Ihre monatliche Miete oder Belastung verringert sich,
  • die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder verringert sich,
  • ein oder mehrere Haushaltsmitglieder beantragen oder beziehen Transferleistungen (etwa Bürgergeld, Sozialgeld, Grundsicherung),
  • bei Tod eines alleinstehenden Haushaltsmitgliedes (Meldung durch die Erben oder Betreuer).

Die Änderungen können zu einer Verringerung oder gegebenenfalls zu einem vollständigen Wegfall des Wohngelds führen.

Formulare

Die erforderlichen Formulare können Sie über den Formularservice Thüringen unter der Rubrik Wohngeld (siehe auch den nachstehenden Link) beziehen:   

Alternativ erhalten Sie die Formulare auch bei Ihrer Wohngeldbehörde.

Bund, Länder und Kommunen arbeiten aktuell daran, Ihnen alle wesentlichen Behördengänge digital zu ermöglichen.

Bitte erkundigen Sie sich beispielsweise auf der Internetseite Ihrer zuständigen Wohngeldbehörde, ob diese bereits die elektronische Antragstellung für Ihre

Wohngeldangelegenheit anbietet.
 

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Leistungen nach Lebenslagen