Zuständigkeitsfinder

Datenabruf für öffentliche Stellen beantragen

Leistungsbeschreibung

Der bundesweite Datenabruf aus den Melderegistern ist seit dem 1. Mai 2022 grundsätzlich nur über ein automatisiertes Verfahren möglich. Anforderungen von Auskünften aus den Melderegistern z.B. per E-Mail sind damit nicht mehr möglich.

Wenn öffentliche Stellen Daten aus den Melderegistern benötigen, müssen sie sich für das automatisierte Abrufverfahren bei der dafür zuständigen zentralen Stelle ihres Bundeslandes registrieren lassen. Öffentliche Stellen, die ihren Hauptsitz in Thüringen haben, müssen sich dazu an das Thüringer Landesrechenzentrum wenden. 

Formulare

Formulare vorhanden: ja 

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

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Leistungen nach Lebenslagen