Zuständigkeitsfinder

Hundehaltung abmelden

Leistungsbeschreibung

Die Abmeldung eines Hundes bei der zuständigen Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde ist erforderlich:

  • bei Umzug des Hundehalters an einen anderen Ort außerhalb Thüringens,
  • bei Weitergabe/Abgabe des Hundes,
  • bei Verlust des Hundes,
  • bei Tod des Hundes.

Die Anzeige hat unverzüglich nach Eintritt des anzeigepflichtigen Ereignisses zu erfolgen.


Leistungen nach Lebenslagen