Zuständigkeitsfinder

Als Insolvenzverwalter oder Insolvenzverwalterin bewerben

Leistungsbeschreibung

Die Bestellung eines Insolvenzverwalters erfolgt grundsätzlich durch den zuständigen Insolvenzrichter nach freiem richterlichen Ermessen. Eine Möglichkei t, in den Kreis möglicher Insolvenzverwalter zu gelangen, ist die sogenannte Vorauswahlliste.

Wenn Sie sich erfolgreich bewerben und in die Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter aufgenommen werden, dann können Sie bei zukünftigen Insolvenzen als Insolvenzverwalter beziehungsweise Insolvenzverwalterin eingesetzt werden. Auch wenn Sie auf der Vorauswahlliste stehen, haben Sie dennoch keinen Anspruch auf den Einsatz als Insolvenzverwalter.

Sofern Sie in die Vorauswahlliste für Insolvenzverwalter aufgenommen werden, sind Sie verpflichtet Änderungen, die Ihre Eignung als Insolvenzverwalter oder Insolvenzverwalterin beeinflussen, unverzüglich dem zuständigen Insolvenzgericht mitzuteilen.

Wenn Ihre Bewerbung abgelehnt wird, können Sie sich zukünftig erneut bewerben.

Formulare

  • Formulare: nein
  • OnlineDienst: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
Für die Anzeige von interaktivem Java wird die JAVA RE benötigt. Für PDF der Acrobat Reader.

Leistungen nach Lebenslagen