Zuständigkeitsfinder

Abweichende täglich längere Arbeitszeit beantragen

Leistungsbeschreibung

Die werktägliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers beträgt acht Stunden. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder in 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktägliche nicht überschritten werden.

Sie können hierzu eine Ausnahme bei der zuständigen Behörde beantragen, wenn es sich bei Ihren Unternehmen um einen kontinuierlichen Schichtbetrieb oder eine Bau- und Montagestelle handelt. Durch die abweichende längere tägliche Arbeitszeit müssen zusätzlich Freischichten erreicht werden.


Leistungen nach Lebenslagen