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Kraftfahrzeugzulassung - Zulassung von Anhängern beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Zulassung Ihres Kraftfahrzeug-Anhängers (Kfz-Anhänger) beantragen Sie bei der Zulassungsbehörde, in deren Bereich Sie Ihren Wohnsitz oder Betriebssitz haben. Kfz-Anhänger können auf Privatpersonen und juristische Personen oder Gesellschaften als Fahrzeughalter zugelassen werden, also auch auf:

  • Firmen,
  • Behörden oder
  • Vereine.

Kfz-Anhänger sind von der Zulassungspflicht befreit, wenn sie

  • nicht für Fahrten über 25 km/h gebraucht werden und entweder
    • für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt,
    • in Form von Wohn- und Packwagen im Schaustellergewerbe oder
    • als fahrbare Baubuden gebraucht werden.

Darüber hinaus sind ohne Geschwindigkeitsbegrenzung von der Zulassungspflicht befreit:

  • Arbeitsmaschinen,
  • Spezialanhänger zum Transport von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsbooten,
  • Anhänger der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes,
  • einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen,
  • land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte und
  • Sitzkarren, die hinter einachsigen land- oder forstwirtschaftlichen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführt werden.

Hinweis: Für einen bereits zugelassenen Kfz-Anhänger, sofern dieser zwischendurch nicht gänzlich außer Betrieb gesetzt wurde, müssen Sie nur einen Antrag auf Ummeldung bei Halterwechsel stellen.

Formulare

Formulare: erhalten Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

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Leistungen nach Lebenslagen