Zuständigkeitsfinder

Kraftfahrzeug Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Behörde dafür zugelassen wurde.

Die Zulassung ist die behördliche Erlaubnis, ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb zu setzen. Den Zulassungsantrag stellen Sie bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde.

Formulare

  • Schriftform erforderlich: Ja

  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die JAVA RE benötigt. Für PDF der Acrobat Reader.

Leistungen nach Lebenslagen