Zuständigkeitsfinder
Kraftfahrzeug Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr beantragen
Leistungsbeschreibung
Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Behörde dafür zugelassen wurde.
Die Zulassung ist die behördliche Erlaubnis, ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr in Betrieb zu setzen. Den Zulassungsantrag stellen Sie bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde.