Zuständigkeitsfinder

Kraftfahrzeug Zulassung für 100km/h für Kraftfahrzeuge mit Anhängern beantragen

Leistungsbeschreibung

Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist möglich

  • für Personenkraftwagen mit Anhänger (Kombination),
  • für sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhänger (Kombination) und
  • für Kraftomnibus-Anhänger-Kombinationen, wenn der Kraftomnibus mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t als Zugfahrzeug eine Tempo-100 km/h-Zulassung nach der Straßenverkehrs-Ordnung hat.

Leistungen nach Lebenslagen