Zuständigkeitsfinder

Kraftfahrzeugzulassung - Verkauf eines Kraftfahrzeuges melden

Leistungsbeschreibung

Tritt ein Wechsel in der Person des Halters ein, hat die/der bisherige Halter/in oder Eigentümer/in dies unverzüglich der zuständigen Zulassungsbehörde zum Zweck der Änderung der Fahrzeugregister mitzuteilen.

Je nach Angebot der Zulassungsbehörde steht hierfür ein entsprechendes Formular zum Download zur Verfügung.

Eine Mitteilung ist entbehrlich, wenn die/der Erwerber/in bereits die Änderungen der Zulassungsbehörde mitgeteilt hat. Die/der Erwerber/in hat unverzüglich nach Halterwechsel der für den eigenen Wohnsitz oder Sitz zuständigen Zulassungsbehörde die neuen Halterdaten und die Fahrzeugdaten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen, unter Vorlage des Versicherungsnachweises die Ausfertigung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I zu beantragen und die Zulassungsbescheinigung Teil II zur Änderung vorzulegen (Umschreibung).


Leistungen nach Lebenslagen