Zuständigkeitsfinder

Ausbildungszeit verlängern

Leistungsbeschreibung

Es gibt drei wesentliche Gründe, wieso Sie Ihre Ausbildungszeit verlängern:

  1. Verlängerung im Ausnahmefall:

Es können viele persönliche oder schulische Gründe für die Verlängerung einer Ausbildung vorliegen. Um das Ausbildungsverhältnis zu verlängern, müssen wichtige Gründe vorliegen, die dies rechtfertigen. Das können beispielsweise längere Krankheiten, wesentliche Mängel in der

Ausbildung, Mutterschutzfristen oder Elternzeit sein.

  1. Ausbildung in Teilzeit:

Auch bei einer Teilzeitberufsausbildung verlängert sich die reguläre Ausbildungsdauer. Die Vereinbarung über eine Ausbildung in Teilzeit ist Vertragsgegenstand und kann zu Beginn der Ausbildung im Berufsausbildungsvertrag festgelegt werden. Sie kann aber auch für eine begrenzte Zeit der Ausbildung vereinbart werden. Als Grundsatz gilt:

  • Die Kürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit darf nicht mehr als 50 Prozent einer Vollzeitausbildung betragen.
  • Die Dauer der Ausbildungszeit verlängert sich entsprechend im Verhältnis, höchstens jedoch bis zum 1,5fachen der regulären Ausbildungsdauer.

Formulare

  • Formulare: Antrag auf Verlängerung der Ausbildungsdauer
  • OnlineVerfahren möglich: teilweise
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Die regional zuständige Stelle stellt Ihnen alle Formulare als Download auf der Internetseite zur Verfügung.

Für die Anzeige von interaktivem Java wird die JAVA RE benötigt. Für PDF der Acrobat Reader.

Leistungen nach Lebenslagen