Zuständigkeitsfinder

Berufsausbildung - Beratung und Überprüfung von Ausbildungsbetrieben (Bestehende oder potentielle Ausbildungsbetriebe beraten und überprüfen)

Leistungsbeschreibung

Ihr Betrieb darf Auszubildende nur einstellen und ausbilden, wenn

  • die Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet ist und
  • die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze beziehungsweise zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte steht.

Wenn Ihr Betrieb erstmalig ausbilden möchte, wird die Eignung vor Ort überprüft. Außerdem informieren die Ausbildungsberater alle an der Berufsausbildung Beteiligten über die inhaltlichen Anforderungen der dualen Berufsausbildung.

Wenn Ihr Unternehmen die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vor Ort nicht in vollem Umfang vermittelt kann, können Sie dies möglicherweise durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebs ausgleichen.

Die Berater besuchen auch nach der ersten Überprüfung regelmäßig die Unternehmen und Betriebsstätten in ihrer Region, um Sie bei der ordnungsgemäßen Ausbildung zu unterstützen und zu beraten.

Formulare

Formulare: Nach Vorgabe der zuständigen Stelle

Onlineverfahren möglich: nein 

Schriftform erforderlich: Nach Vorgabe der zuständigen Stelle

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Leistungen nach Lebenslagen