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Familienname von Ehegatten ändern

Leistungsbeschreibung

Bei der Bestimmung der Namensführung gibt es viele Möglichkeiten. Sie können bei oder nach der Eheschließung  den Geburtsnamen oder den tatsächlich geführten Namen Ihres Ehegatten zum Ehenamen bestimmen. Als tatsächlich geführter Name kommt dabei auch der Name aus einer früheren Ehe einschließlich eines eventuellen Begleitnamens in Betracht. Eine Frist zur Erklärung gibt es nicht.

Als Ehegatten können Sie auch Ihre bisherigen Namen beibehalten.

In manchen Fällen sind Besonderheiten zu beachten, z. B. für die Namensführung von ausländischen Eheschließenden oder wenn vor der Eheschließung geborene gemeinsame Kinder vorhanden sind. Lassen Sie sich daher gerade in diesen Fällen beim Standesamt beraten.

Die Ehenamensbestimmung ist unwiderruflich.


Leistungen nach Lebenslagen