Zuständigkeitsfinder

Erteilung einer Totalisatorerlaubnis nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz

Leistungsbeschreibung

Ein Verein, der aus Anlass öffentlicher Pferderennen einen Totalisator betreiben will, bedarf einer Totalisatorerlaubnis nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz.

Die Totalisatorerlaubnis wird vom Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum erteilt.

Die Erlaubnis kann mit Befristungen und Auflagen erteilt werden.


Leistungen nach Lebenslagen