Zuständigkeitsfinder
Erteilung einer Totalisatorerlaubnis nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz
Leistungsbeschreibung
Ein Verein, der aus Anlass öffentlicher Pferderennen einen Totalisator betreiben will, bedarf einer Totalisatorerlaubnis nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz.
Die Totalisatorerlaubnis wird vom Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum erteilt.
Die Erlaubnis kann mit Befristungen und Auflagen erteilt werden.