Zuständigkeitsfinder

Prostitutionsgewerbe Erlaubnis zum Betrieb beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Prostitutionsgewerbe betreiben möchten, dann müssen Sie die Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen.

Damit Sie die Erlaubnis erhalten, müssen Sie bestimmte Mindestvorrausetzungen erfüllen, wie beispielsweise die Vorlage eines zulässigen Betriebskonzepts und den Nachweis Ihrer Zuverlässigkeit als Betreiber*in.

Die Erlaubnis kann befristet werden. Wenn Sie jedoch weiterhin die Voraussetzungen erfüllen, dann können Sie einen Antrag auf Verlängerung stellen.

Es wird darauf hingewiesen, dass es nach § 1 der "Thüringer Verordnung über das Verbot der Prostitution" in Gemeinden mit bis zu 30.000 Einwohnern verboten ist, der Prostitution nachzugehen. Durch Rechtsverordnung können einzelne Gemeinden ganz oder teilweise von dem Verbot ausgenommen werden. Ob eine entsprechende Ausnahmeregelung für eine Gemeinde mit weniger als 30.000 Einwohner besteht, können Sie beim zuständigen Landratsamt des Landkreises erfragen.

Formulare

Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: in der Regel ja

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Leistungen nach Lebenslagen