Zuständigkeitsfinder

Verlegung oder Änderung von Telekommunikationslinien in Verkehrswegen beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie sind Eigentümer oder Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze oder öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationslinien und möchten Telekommunikationsleitungen in öffentlichen Straßen verlegen oder ändern. Hierzu benötigen Sie die schriftliche oder elektronische Zustimmung des Trägers der Wegebaulast. Voraussetzung ist hierfür die Vorlage eines Antrages in schriftlicher oder elektronischer Form vor Realisierung der Baumaßnahme.

Der Antrag muss Angaben zum konkreten Standort der Leitungsverlegung, insbesondere welche Straße und welche Straßenbestandteile betroffen sind, unter Angabe des Netzknotens und der Kilometrierung, sowie Angaben zur Verlegeart und Verlegetiefe enthalten.

Liegt ein vollständiger Antrag vor und stimmt der Straßenbaulastträger nach Prüfung der Antragsunterlagen der Verlegung oder Änderung zu, erteilt es die Zustimmung per Bescheid nach § 127 Absatz 1 TKG.
Der Antragsteller ist verpflichtet die Verwaltungskosten zu tragen.

Unter bestimmten Voraussetzungen gilt die Zustimmung nach Ablauf einer Frist von drei Monaten nach Eingang des vollständigen Antrags als erteilt. Bei nur geringfügigen baulichen Maßnahmen, die dem Träger der Wegebaulast vollständig angezeigt werden, gilt die Zustimmung als erteilt, wenn der Wegebaulastträger nicht innerhalb eines Monats auffordert, einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Formulare

Wenden Sie sich bitte an den zuständigen kommunalen Baulastträger oder im Fall es Telekommunikationslinien in Verkehrswegen von Bundes- und Landesstraßen betrifft, an das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr.

Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.
 

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein
 

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Leistungen nach Lebenslagen