Zuständigkeitsfinder
Zulassung zur Verwendung und Lagerung von Mischfuttermitteln gemäß VO (EG) Nr. 999-2001 beantragen
Leistungsbeschreibung
Für die Verwendung und Lagerung von Futtermitteln ist eine Zulassung notwendig. Dies gilt, wenn mindestens eines der folgenden Einzelfuttermittel verwendet werden soll:
- Fischmehl
- Dicalcium- und Tricalciumphosphate tierischen Ursprung
- Nichtwiederkäuer-Blutprodukte,
- verarbeitetes tierisches Nichtwiederkäuer-Protein zur Fütterung von Tieren in Aquakulturen gemäß Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 in der jeweils gültigen Fassung
Die zuständige Behörde erteilt nach Überprüfung die Zulassung dafür.