Zuständigkeitsfinder
Registrierung oder Zulassung für Selbstmischer beantragen
Leistungsbeschreibung
Für die Herstellung von Mischfuttermitteln für den Selbstbedarf und bei Verwendung von Fischmehl, verarbeiteten tierischen Proteinen, Nichtwiederkäuer-Blutprodukten, verarbeitetes tierisches Protein aus Nutzinsekten benötigen Sie eine Registrierung. Werden in Ihrem Betrieb auch Wiederkäuer gehalten, benötigen Sie dafür eine Zulassung für Selbstmischer gemäß VO (EG) Nr. 999/2001 Anhang IV in der jeweils gültigen Fassung.