Zuständigkeitsfinder

Erzeugerorganisationen Obst und Gemüse - Förderung beantragen

Leistungsbeschreibung

Um die Verhandlungsposition der Thüringer Obst- und Gemüsebauern zu stärken, unterstützt die Europäische Union Erzeuger, die sich in Erzeugerorganisationen zusammenschließen. Unter Erzeugerorganisationen versteht man Erzeugerzusammenschlüsse – gleich welcher Rechtsform – die bestimmten Kriterien genügen müssen und von der zuständigen Stelle im Freistaat gemäß dem geltenden EU-Recht anerkannt wurden.

Nur anerkannte Erzeugerorganisationen haben die Möglichkeit so genannte “Operationelle Programme” zur Genehmigung bei der zuständigen Stelle einzureichen. Operationelle Programme müssen nach festen Vorgaben formuliert und aus einem zu diesem Zweck gebildeten „Betriebsfonds“ finanziert werden. Gespeist wird der Fonds aus Beiträgen der Erzeuger und den Beihilfen der Europäischen Union.

Im Rahmen der Operationellen Programme können nur Maßnahmen gefördert werden, die in der Nationale Strategie für nachhaltige operationelle Programme der Erzeugerorganisationen für Obst und Gemüse enthalten sind und der ressourcenschonenden und nachfragegerechten Erzeugung, der Steigerung und Erhaltung der Qualität, der Bündelung des Angebots sowie der gemeinsamen Vermarktung dienen.


Leistungen nach Lebenslagen